Erste Schritte für Geflüchtete, die in Berlin ankommen

Sie haben Geflüchtete in Ihrem Haus aufgenommen. Was nun? Ein Registrierungsprozess erwartet Sie – und der kann verwirrend und ganz schön kompliziert erscheinen. Um Ihnen dabei zu helfen, so reibungslos wie möglich durchzukommen, finden Sie hier eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihren Gästen hilft, sich einzuleben.

1. Registrierung und Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich grundsätzlich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten. Um arbeiten zu dürfen oder staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen sie sich jedoch innerhalb dieser 90 Tage nach Ankunft registrieren lassen. 

Registrierung und Finden eines dauerhaften Wohnsitzes:

In Berlin erfolgt die Registrierung persönlich vor Ort. Wenn Ihre Gäste noch keine private, dauerhafte Unterbringung in Berlin haben, müssen sie sich im Ankunftszentrum Ukraine im ehemaligen Flughafen Tegel am Saatwinkler Damm, 13405 Berlin melden. Das Ankunftszentrum ist täglich rund um die Uhr geöffnet. 

Da Berlin nicht ausreichend Unterkünfte hat, werden alle registrierten Personen innerhalb Deutschlands verteilt. Geflüchtete, die familiäre (Verwandtschaft 1. Grades) oder soziale Bindung (z.B. Wohngruppe) in Berlin haben, können im Verteilzentrum Tegel eine Verteilung nach Berlin beantragen. Erst wenn sie einen dauerhaften Wohnsitz in Berlin haben, können sie den Online-Antrag für die Aufenthaltserlaubnis stellen.

Aufenthaltserlaubnis beantragen:

Wenn Ihre ukrainischen Gäste dauerhaft bei Ihnen unterkommen können ODER bereits eine anderweitige dauerhafte Unterbringung in Berlin ODER eine Zuweisungsentscheidung zur Verteilung auf Berlin haben, können sie online eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz beantragen

Sie sollten den Antrag nicht stellen, wenn Ihre Gäste nur vorübergehend in Berlin untergebracht sind (z.B. in Notunterkünften, Messehallen, Kirchen, Hostels, …) oder nicht nach Berlin verteilt wurden.

Wenn Ihre Gäste den Online-Antrag gestellt haben, wird ihnen per Mail ein Termin zur Vorsprache zugeschickt. Das kann etwas dauern. Am Ende des Online-Antrags können sie sich aber eine Bescheinigung als PDF herunterladen, die bestätigt, dass sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und arbeiten dürfen.

Übrigens: Der Online-Antrag muss nur von einem Familienmitglied ausgefüllt werden. Alle weiteren Familienmitglieder können darin miterfasst werden.

Der Termin für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis findet im Landesamt für Einwanderung statt. Wenn gewünscht, können Sie Ihre ukrainischen Gäste dorthin begleiten:

Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre ausgestellt. Mehr Informationen dazu, Antworten auf weitere Fragen und aktuelle Themen für Schutzsuchende in Berlin finden Sie unter berlin.de.

2. Medizinische Versorgung

Mit der Aufenthaltserlaubnis bzw. der vorläufigen Bescheinigung des Online-Antrags haben Geflüchtete sowie ihre miterfassten Angehörigen die Erlaubnis zu arbeiten. Zudem haben sie Anspruch auf soziale Leistungen (Unterhalt) sowie Zugang zu medizinischer Versorgung. Die entsprechenden Leistungen können mit der (vorläufigen) Aufenthaltserlaubnis beim zuständigen Sozialamt im Bezirk beantragt werden. 

In medizinischen Notfällen kann eine Behandlung auch vor der Registrierung und der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis stattfinden. Zahlreiche Arztpraxen bieten kostenlose Sprechstunden für Geflüchtete ohne Krankenversicherung an. 

Über die AOK-Arztsuche können Sie für Ihre Gäste online eine Praxis in Ihrer Nähe suchen, mit dem Ärzteführer der Techniker Krankenkasse lassen sich speziell Arztpraxen mit ukrainischen oder russischen Sprachkenntnissen finden. Auf der Plattform Jameda können Sie zudem nach Ärztinnen und Ärzten suchen, die ukrainische Geflüchtete in Ihrer Nähe kostenlos behandeln (auf Ukrainisch).

Sobald Ihre ukrainischen Gäste in Deutschland eine Arbeit aufnehmen, ist eine sofortige Krankenversicherung möglich. Wenn sie ein Familienmitglied haben, das in Deutschland bereits krankenversichert ist, können sie ggf. über die sogenannte Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.

3. Eröffnung eines Bankkontos 

Für viele Angelegenheiten benötigt man ein Bankkonto. Geflüchtete können bei jeder Bank problemlos ein Basiskonto eröffnen. Ein Basiskonto bietet grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie ein Girokonto. Ihre Gäste können damit am Zahlungsverkehr teilhaben. Den Antrag auf ein solches Bankkonto dürfen Banken nur aus gutem Grund ablehnen (z.B. wenn nötige Ausweisdokumente fehlen).

4. Beantragung finanzieller Unterstützung

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die aktuell privat, in Hostels oder Notunterkünften untergebracht sind, können in Berlin finanzielle Leistungen und eine Krankenversicherung beim Amt für Soziales im entsprechenden Bezirk beantragen. Infos zu den einzelnen Sozialämtern der Berliner Bezirke, Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter service-berlin.de

Für den Erhalt der Leistungen sollte vorab ein Bankkonto eröffnet werden, da die Auszahlungen nicht auf ausländische Konten erfolgen können. Eine Barauszahlung ist aber möglich. 

Alle Informationen zur Antragstellung in deutscher und ukrainischer Sprache sowie die notwendigen Formulare zum Ausfüllen finden Sie unter berlin-hilft.com.

5. Kostenlose SIM-Karte

Die Telekom stellt Geflüchteten aus der Ukraine kostenlos SIM-Karten für unbegrenzte Telefonie und Datennutzung zur Verfügung. Sollten Ihre Gäste noch keine SIM-Karte erhalten haben, können Sie diese gemeinsam mit ihnen in einer Ausgabestelle der Telekom besorgen. Mitzubringen sind gültige ukrainische Ausweisdokumente zur Legitimation.

Finden Sie hier eine Ausgabestelle in Ihrer Nähe.

6. Arbeitssuche

Nach der Registrierung dürfen geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Deutschland arbeiten. Das Berlin Welcome Center in der Potsdamer Straße in Berlin-Mitte bietet neben anderen Themen auch ausführliche Informationen und Beratung rund ums Arbeiten an: zur Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung, zu Arbeitsbedingungen, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und zum Thema Deutsch lernen. Bei Bedarf können Sie dort einen Termin für Ihre Gäste vereinbaren:

Unterstützung bei der Arbeitssuche bekommen Geflüchtete bei der Bundesagentur für Arbeit. In der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und in den drei Berliner Job Points können sie selbstständig nach Stellenangeboten suchen. Das Berliner Netzwerk für Bleiberecht bridge unterstützt ebenfalls bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Unter den folgenden Links finden sie zudem Online-Portale, auf denen Jobs speziell für ukrainische Geflüchtete ausgeschrieben werden: