Erste Schritte für Geflüchtete, die in Hamburg ankommen

Sie haben Geflüchtete in Ihrem Haus aufgenommen. Was nun? Ein Registrierungsprozess erwartet Sie – und der kann verwirrend und ganz schön kompliziert erscheinen. Um Ihnen dabei zu helfen, so reibungslos wie möglich durchzukommen, finden Sie hier eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihren Gästen hilft, sich einzuleben.

1. Registrierung und Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich grundsätzlich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten. Um arbeiten zu dürfen oder staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen sie sich jedoch innerhalb dieser 90 Tage nach Ankunft in Hamburg registrieren lassen.

Wenn sie noch keine Unterkunft in Hamburg haben und auf eine städtische Unterbringung angewiesen sind, können sie sich an die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung – das Ankunftszentrum – im Bargkoppelweg 66a in Rahlstedt wenden.

Sind die Geflüchteten privat untergebracht, ist das Amt für Migration in Wandsbek für die Registrierung zuständig. So können Sie Ihre Gäste unterstützen: Buchen Sie hier online einen Termin. Jede Person, die registriert werden soll, benötigt einen eigenen Termin. Drucken und füllen Sie gemeinsam mit Ihren Gästen für jede Person diesen Anmeldebogen aus. Der Termin findet vor Ort in der Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg statt. Sie können Ihre Gäste dorthin begleiten oder die Fahrt für sie organisieren. Das Amt für Migration ist täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, auch am Wochenende.

Hinweis: Geflüchtete aus der Ukraine dürfen zunächst bis zum 30. April 2022 mit ihren gültigen Personaldokumenten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (also Bussen, Bahnen und Fähren) des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) kostenfrei fahren.

2. Medizinische Versorgung

Mit der Registrierung haben Geflüchtete aus der Ukraine Zugang zu medizinischer Versorgung. In Hamburg erhalten sie dafür eine vorläufige Bescheinigung der Krankenkasse AOK Bremen/Bremerhaven. In dringenden medizinischen Notfällen kann eine Behandlung auch vor der Registrierung stattfinden. 

Über die AOK-Arztsuche lassen sich online Praxen in der Nähe suchen, mit dem Ärzteführer der Techniker Krankenkasse kann man auch speziell Arztpraxen mit ukrainischen oder russischen Sprachkenntnissen finden. Auf der Plattform Jameda kann man zudem nach Ärzt:innen suchen, die ukrainische Geflüchtete in Ihrer Nähe kostenlos behandeln (auf ukrainisch).

Nehmen Ihre Gäste in Deutschland eine Arbeit auf, ist eine sofortige Krankenversicherung möglich. Haben sie ein Familienmitglied, das in Deutschland bereits krankenversichert ist, können sie ggf. über die sogenannte Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Mehr Infos dazu finden Sie bei der AOK.

3. Eröffnung eines Bankkontos 

Für viele Angelegenheiten benötigt man ein Bankkonto. Geflüchtete können bei jeder Bank problemlos ein Basiskonto eröffnen. Ein Basiskonto bietet grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie ein Girokonto, um am Zahlungsverkehr teilhaben zu können. Einen solchen Antrag auf ein Bankkonto dürfen Banken nur aus gutem Grund ablehnen (z. B. wenn nötige Ausweisdokumente fehlen).

 

Zudem bietet die Hamburger Sparkasse (Haspa) in sieben ausgewählten Filialen in verschiedenen Stadtteilen die Eröffnung eines Girokontos speziell für geflüchtete Menschen aus der Ukraine an. Das Konto ist für sechs Monate kostenfrei, Bankkarte und Online-Banking sind inklusive.

Vereinbaren Sie einfach in einer der Haspa-Filialen in Ihrer Nähe einen Termin zur Kontoeröffnung. Die Filialen befinden sich in der Innenstadt, in Fuhlsbüttel, Rahlstedt, Wandsbek, Bergedorf/Lohbrügge, Harburg und Lurup. Ihre Gäste benötigen dafür ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) und den Nachweis über ihre Registrierung. Weitere Informationen sowie Informationsblätter in ukrainischer und russischer Sprache finden Sie hier bei der Haspa.

4. Beantragung finanzieller Unterstützung

Nach Ihrer Registrierung können Ihre Gäste einen Antrag auf finanzielle Unterstützung vom Staat stellen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt für alle Geflüchteten in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (Ankunftszentrum) in Rahlstedt.

So gehen Sie vor: Buchen Sie hier online einen Termin. In diesem Fall genügt ein Termin pro Familie. Der Termin findet in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) statt. 

Im Anschluss müssen sich Ihre Gäste an die Zahlstelle des für Ihren Bezirk zuständigen Bezirksamts wenden. Dabei sollten sie das Dokument mitnehmen, das sie bei der ZEA erhalten haben (die Leistungsbewilligung) sowie Ihre Registrierung. Nach der Erstbewilligung der Leistung und für die laufende Fallbetreuung ist das Grundsicherungsamt zuständig, das sich nach Ihrer Adresse richtet.

5. Kostenlose SIM-Karte

Die Telekom stellt Geflüchteten aus der Ukraine kostenlos SIM-Karten für unbegrenzte Telefonie und Datennutzung zur Verfügung. Sollten Ihre Gäste noch keine SIM-Karte erhalten haben, können Sie diese gemeinsam mit ihnen in einer Ausgabestelle der Telekom besorgen. Dafür brauchen sie lediglich Ihre gültigen ukrainischen Ausweisdokumente zur Legitimation.

Finden Sie hier eine Ausgabestelle in Ihrer Nähe.

6. Arbeitssuche

Nach der Registrierung dürfen aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Deutschland arbeiten. Das Hamburg Welcome Center in der Süderstraße bietet neben anderen Themen auch ausführliche Informationen und Beratung rund ums Arbeiten an: zur Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung, zu Arbeitsbedingungen, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und zum Thema Deutsch lernen. Bei Bedarf können Ihre Gäste sich dort ohne Termin beraten lassen. Sie können jedoch auch vorab einen Termin buchen.

Wer Geflüchtete bei der Jobsuche unterstützen möchte, sollte sich in der Gegend umsehen und umhören, ob entsprechende Gesuche oder Angebote von Organisationen vor Ort veröffentlicht werden. Unter den folgenden Links finden Sie zudem Online-Portale, auf denen Jobs speziell für ukrainische Geflüchtete ausgeschrieben werden: