Erste Schritte für Geflüchtete, die in Stuttgart ankommen

Sie haben Flüchtlinge in Ihrem Haus aufgenommen. Was nun? Ein Registrierungsprozess erwartet Sie – und der kann ein wenig verwirrend und mehr als nur ein bisschen überwältigend sein. Um Ihnen dabei zu helfen, so reibungslos wie möglich durchzukommen, finden Sie hier eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihren Gästen hilft, sich einzuleben.

1. Registrierung und Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich grundsätzlich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten. Um arbeiten zu dürfen oder staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen sie sich jedoch innerhalb dieser 90 Tage nach Ankunft registrieren lassen.

Flüchtlinge, die am Hauptbahnhof Stuttgart ankommen, wenden sich am besten direkt an das Sozialamt (Jägerstraße 14) oder die Ausländerbehörde (Eberhardstraße 39). Dort werden sie erfasst und an Orte weitergeleitet, an denen sie übernachten und vorerst bleiben können.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird wie folgt beantragt:

Geflüchtete müssen zuerst ihren Wohnsitz im Bürgerbüro des Stadtbezirks anmelden. Anschließend können sie einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen, entweder per Post oder per E-Mail.

Hinweis: Geflüchtete aus der Ukraine dürfen zunächst bis zum 31. März 2022 mit ihren gültigen Personaldokumenten mit allen Bussen, Bahnen und Fähren im Verkehrs- und Tarifbund Stuttgart (VVS) kostenlos fahren.

Nachdem der Antrag bei der Ausländerbehörde eingegangen ist, wird dieser auf Vollständigkeit geprüft und Ihre ukrainischen Gäste werden zu einer persönlichen Vorsprache eingeladen. Das kann allerdings etwas dauern. Deswegen stellt die Behörde ihnen zunächst eine gebührenfreie Bescheinigung per Post aus. Mit dieser Bescheinigung dürfen Geflüchtete in Deutschland arbeiten.

Der Termin zum persönlichen Gespräch findet in der Ausländerbehörde statt. Um die Aufenthaltserlaubnis zu erstellen, werden die biometrischen Daten benötigt. Die Aufenthaltserlaubnis wird für drei Jahre ausgestellt. Innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung können Ihre Gäste einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Sie haben nun eine offizielle Arbeitserlaubnis und erhalten Sozialleistungen vom Jobcenter. Mehr Informationen dazu, Antworten auf weitere Fragen und aktuelle Themen für Schutzsuchende in Stuttgart finden Sie unter fluechtlinge.stuttgart.de.

2. Medizinische Versorgung

Mit der Aufenthaltserlaubnis bzw. der vorläufigen Bescheinigung des Online-Antrags haben Geflüchtete sowie ihre miterfassten Angehörigen die Erlaubnis zu arbeiten. Zudem haben sie Anspruch auf soziale Leistungen (Unterhalt) sowie Zugang zu medizinischer Versorgung. Die entsprechenden Leistungen können mit der (vorläufigen) Aufenthaltserlaubnis beim Sozialamt Stuttgart beantragt werden.

In medizinischen Notfällen kann eine Behandlung auch vor der Registrierung und der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis stattfinden. Der MedPoint Schleyerhalle gewährleistet die medizinische Erstversorgung für Geflüchtete. Hier können Sie online einen Termin zur Erstversorgung vereinbaren.

Sofern notwendig, werden die Geflüchteten in Stuttgarter Arztpraxen kostenlos und ambulant weiterbehandelt. Dafür ist in der Regel ein Behandlungsschein erforderlich. Behandlungsscheine stellt ebenfalls das Sozialamt aus. Nehmen Geflüchtete in Deutschland eine Arbeit auf, ist eine sofortige Krankenversicherung möglich. Wenn Ihre Gäste ein Familienmitglied haben, das in Deutschland bereits krankenversichert ist, können sie ggf. über die sogenannte Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.

3. Eröffnung eines Bankkontos

Für viele Angelegenheiten benötigt man ein Bankkonto. Geflüchtete können bei jeder Bank problemlos ein Basiskonto eröffnen. Ein Basiskonto bietet grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie ein Girokonto. Ihre ukrainischen Gäste können damit am Zahlungsverkehr teilhaben. Den Antrag auf ein solches Bankkonto dürfen Banken nur aus gutem Grund ablehnen (z.B. wenn nötige Ausweisdokumente fehlen).

4. Beantragung finanzieller Unterstützung

Nach der Registrierung und der Eröffnung eines Bankkontos können Geflüchtete einen Antrag auf finanzielle Unterstützung vom Staat stellen.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt für alle Geflüchteten beim Bürgerservice für Soziale Leistungen im jeweiligen Stadtbezirk. Alternativ können sie sich auch erst einmal an das Sozialamt Stuttgart wenden:

5. Kostenlose SIM-Karte

Die Telekom stellt Geflüchteten aus der Ukraine kostenlos SIM-Karten für unbegrenzte Telefonie und Datennutzung zur Verfügung. Sollten Ihre ukrainischen Gäste noch keine SIM-Karte erhalten haben, können Sie diese gemeinsam mit ihnen in einer Ausgabestelle der Telekom besorgen. Mitzubringen sind gültige ukrainische Ausweisdokumente zur Legitimation.

Finden Sie hier eine Ausgabestelle in Ihrer Nähe.

6. Arbeitssuche

Nach der Registrierung bzw. bereits mit einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis dürfen ukrainische Flüchtlinge in Deutschland arbeiten. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie ausführliche Informationen und Beratung rund um das Thema Arbeiten: zur Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung, zu Arbeitsbedingungen, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und zum Thema Deutsch lernen. Bei Bedarf können sich Ihre Gäste dort telefonisch beraten lassen.

Hier können sie online einen Termin vereinbaren. Sofern gewünscht, können Sie sie auch zu dem Termin begleiten:

Ausgeschriebene Arbeitsstellen in der Region Stuttgart finden Sie in der Jobsuche der Arbeitsagentur.

Informationen und Beratung zu Schule, Ausbildung und Studium finden Sie hier.

Tricos Bildung & Coaching bietet kostenlose und unverbindliche Beratung rund um die berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Der Verein für Internationale Jugendarbeit e.V. bietet ein breites Beratungsangebot im Bereich der Arbeitsmarktintegration und Weiterbildung an.

Der Club International Stuttgart ist ein Treffpunkt für junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, um Leute kennenzulernen und sich auszutauschen.

Wer ukrainische Flüchtlinge bei der Jobsuche unterstützen möchte, sollte sich auf jeden Fall in der Gegend umsehen und umhören, ob entsprechende Gesuche oder Angebote von Organisationen vor Ort veröffentlicht werden. Unter den folgenden Links finden Sie zudem Online-Portale, auf denen Jobs speziell für ukrainische Geflüchtete ausgeschrieben werden: