Erste Schritte für Geflüchtete, die in München ankommen

Sie haben Geflüchtete in Ihrem Haus aufgenommen. Was nun? Ein Registrierungsprozess erwartet Sie – und der kann verwirrend und ganz schön kompliziert erscheinen. Um Ihnen dabei zu helfen, so reibungslos wie möglich durchzukommen, finden Sie hier eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihren Gästen hilft, sich einzuleben.

1. Registrierung, Anmeldung und Aufenthaltserlaubnis

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich grundsätzlich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten. Um arbeiten zu dürfen oder staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen sie sich jedoch innerhalb dieser 90 Tage nach Ankunft in München registrieren lassen. Wer registriert ist, hat einen rechtlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung.

In München sind drei Schritte für die Registrierung, Anmeldung im Bürgerbüro und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nötig, bei denen Sie Ihre Gäste unterstützen können:

1.1 Registrierung

Wer noch nicht direkt bei der Ankunft registriert wurde, muss sich bei der Regierung von Oberbayern melden. Dafür reicht eine E-Mail mit den Kontaktdaten an ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de aus. Folgende Daten sollte die Mail enthalten:

1.2 Aufenthaltserlaubnis beantragen:

Wenn die Geflüchteten bereits eine private oder öffentliche Unterkunft in München haben, melden sie sich mit der Adresse ihres Wohnsitzes im Bürgerbüro an. Sie müssen vorab online einen Termin vereinbaren

1.3 Beantragung Aufenthaltserlaubnis:

Nach den ersten beiden Schritten können Geflüchtete aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde erhalten, mit der sie auch arbeiten dürfen. Diese gilt zunächst für ein Jahr. Für die Beantragung ist eine E-Mail mit folgenden Informationen und Unterlagen an ukraine.kvr@muenchen.de zu senden: 

Die Ausländerbehörde wird Ihre Gäste dann kontaktieren. Bei Fragen können Sie die Behörde anrufen: +49 1525 66 52441 (Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitag 7.30 bis 13 Uhr). Weitere aktuelle Infos zum Thema finden Sie auf dem Portal der Stadt München.

Hinweis: Geflüchtete aus der Ukraine dürfen bis auf Weiteres mit ihren gültigen Personaldokumenten alle öffentlichen Verkehrsmittel des Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) kostenlos nutzen.

2. Medizinische Versorgung

Für medizinische Behandlungen wird ein Krankenschein bzw. Behandlungsschein vom Amt für Wohnen und Migration benötigt. Ihre Gäste erhalten den Schein nach der Leistungsantragstellung. Wie diese abläuft, erfahren Sie unter Punkt 4. Bitte warten Sie danach auf eine Rückmeldung des Amts. Wenn Ihre Gäste allerdings akut einen Krankenschein brauchen, können sie persönlich in die Behörde in der Wehringstraße 89 kommen oder gebracht werden. In dringenden Notfällen kann die Behandlung auch ohne Krankenschein erfolgen. Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung Geflüchteter finden Sie auf muenchen.de

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie auch bei der AOK. Über die AOK-Arztsuche können Sie online eine Praxis in Ihrer Nähe suchen, mit dem Ärzteführer der Techniker Krankenkasse lassen sich speziell Arztpraxen mit ukrainischen oder russischen Sprachkenntnissen finden. Auf der Plattform Jameda können Sie zudem nach Ärzt:innen suchen, die ukrainische Geflüchtete in Ihrer Nähe kostenlos behandeln (auf Ukrainisch).

3. Eröffnung eines Bankkontos

Geflüchtete können bei jeder Bank problemlos ein Basiskonto eröffnen. Ein Basiskonto bietet grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie ein Girokonto, um am Zahlungsverkehr teilhaben zu können. Einen solchen Antrag auf ein Bankkonto dürfen Banken nur aus gutem Grund ablehnen (z.B. wenn nötige Ausweisdokumente fehlen).

Die Stadtsparkasse München bietet zudem ein kostenloses Girokonto auf Zeit speziell für Geflüchtete an. Dieses kann unkompliziert in allen Filialen der Sparkasse eröffnet werden und ist für sechs Monate kostenfrei. Ihre Gäste benötigen dafür lediglich eine ukrainische Identitätskarte.

4. Beantragung von Leistungen

Geflüchtete aus der Ukraine, die in München ankommen, können Leistungen wie Bargeld, Kosten für die Unterkunft, Kleidung und Krankenscheine durch die Landeshauptstadt München erhalten. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Registrierung bei der Regierung von Oberbayern ist dafür nicht nötig.

Wo die Geflüchteten die Unterstützung bekommen, hängt davon ab, wo sie wohnen – ob in einer Privatwohnung oder in einer Unterkunft bzw. einem Hotel.

Wenn Ihre Gäste bei Ihnen in einer Privatwohnung untergebracht sind, wenden sie sich an ein Sozialbürgerhaus (SBH). Welches SBH für sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrer momentanen Adresse. Geben Sie hier Ihre Adresse ein, um das richtige SBH zu finden. Ihre Gäste können ohne Termin kommen. Weitere Infos zum Thema gibt es hier.

Das ausgefüllte Formular und die genannten Unterlagen sind per E-Mail an s-iii-fluehi-gu.soz@muenchen.de zu senden. Die Antragsteller:innen werden über ihre Unterkunft kontaktiert und sollten bitte nicht ohne Absprache zum Amt gehen. Sobald die Bearbeitung für sie möglich ist, werden sie informiert und zum Amt gebracht.

Wer keine zeitnahe Rückmeldung bekommt und ein dringendes Anliegen hat, kann hier anrufen: 089/23396833

Geflüchtete aus der Ukraine, die Miete für ihre Unterkunft bezahlen, können dafür zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen. Dafür müssen Sie eine einfache schriftliche Vereinbarung mit der oder dem Vermieter:in vorlegen. Welche Informationen diese enthalten muss, kann man hier nachlesen (siehe Punkt „finanzielle Unterstützung“ – finanzielle Unterstützung für die Miete). Die Unterlagen sollten möglichst vorab per E-Mail an s-iii-fluehi-gu.soz@muenchen.de gesendet werden.  

Einen Krankenschein bzw. Behandlungsschein für medizinische Behandlungen erhalten Ihre Gäste nach der Leistungsantragstellung. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Punkt 2.

5. Kostenlose SIM-Karte

Die Telekom stellt Geflüchteten aus der Ukraine kostenlos SIM-Karten für unbegrenzte Telefonie und Datennutzung zur Verfügung. Sollten Ihre Gäste noch keine SIM-Karte erhalten haben, können Sie diese gemeinsam mit ihnen in seiner Ausgabestelle der Telekom besorgen. Mitzubringen sind gültige ukrainische Ausweisdokumente zur Legitimation.

Finden Sie hier eine Ausgabestelle in Ihrer Nähe.

6. Arbeitssuche 

Die Agentur für Arbeit unterstützt Geflüchtete, die in Deutschland eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen. Für eine umfassende Beratung und die Vermittlung konkreter Jobangebote können sie sich an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Agentur für Arbeit wenden. Diese findet sich über die Dienststellensuche. Auf dem Weg zu einer passenden Arbeit sind auch Maßnahmen möglich wie die Übernahme von Bewerbungskosten, Coachings und Lehrgänge. 

Wer ukrainische Flüchtlinge bei der Jobsuche unterstützen möchte, sollte sich in der Gegend umsehen und umhören, ob entsprechende Gesuche oder Angebote von Organisationen vor Ort veröffentlicht werden. Unter den folgenden Links finden Sie zudem Online-Portale, auf denen Jobs speziell für ukrainische Geflüchtete ausgeschrieben werden: